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:: gottes letztes grab, eine aktennotiz"Wenn ursprünglich die in der Öffentlichkeit religiös genutzten Räume keine ihrem Ursprung entsprechende Verwendung mehr finden, also keine kultische, dem Wortlaut der früheren Nutzer entsprechend keine gottesbezogene Funktion mehr haben, dann soll von der zuständigen Verwaltung die Freistellung der Fläche zur gesellschaftlichen Umnutzung eingeleitet werden. Kriterien des Denkmalschutzes sind pragmatisch dahingehend zu ändern, dass in Großstädten und Landkreisen exemplarisch für Baustiel und Epoche jeweils nur eine der so genannten "Kirchen" erhalten bleiben. Diese ist einer profanen Nutzung zuzuführen. Überparteiliche Behörde für Bau und Liegenschaften Erschienen in: Kirchenzeitung für das Bistum Aachen, Bonifatiusbote (Fulda), Der Sonntag (Limburg), Glaube und Leben (Mainz), Kirchenbote (Osnabrück), Kirchenzeitung (Hildesheim), Neue Kirchenzeitung (Hamburg), Tag des Herrn (Dresden), Tag des Herrn (Erfurt), Tag des Herrn (Görlitz), Tag des Herrn (Magdeburg), August 2007 |
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