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Das Recht, gehört zu werden

„Halt bitte endlich den Mund, schweig, sonst…!“

Wie eng muss es eigentlich werden, bis Sie so reagieren? Haben Sie schon einmal jemandem den Mund  verboten, vielleicht sogar mit diesem: „Wenn nicht … dann…!“ Wie weit würden Sie gehen um jemanden zum Schweigen zu bringen?

Falsche Frage? Für mich nicht, denn ich hätte so manchem Menschen gerne das Wort verboten, es ihm entzogen oder einfach „abgewürgt“. Und da bin ich nicht nur der Aktive, denn so manches Mal wollten Menschen auch mir das Wort verbieten und das auffallend oft im kirchlichen Kontext.

Zur Zeit Jesu gab es auch Menschen, Interessenvertretungen, die sich das Recht nahmen, anderen das Wort zu verbieten. Der Besatzungsmacht Rom wird da in Sachen Unterdrückung von Worten, wie wir es in der Apostelgeschichte nachlesen können, einiges zugeschrieben. Allerdings wird so, damals wie heute, ein Grundrecht des Menschen verletzt, das Recht, gehört zu werden. Der Mensch an sich hat das Recht, sich ins Wort zu bringen, und er hat ebenso das Recht, dem anderen zuzuhören oder auch wegzuhören.

Die Verkündiger in der Apostelgeschichte haben mit den Verkündigern heute, in unseren Breiten, etwas gemeinsam: Man will uns oft nicht hören, man kann uns nicht (mehr) hören, wir sind leicht zu überhören.

Unsere Worte des Glaubens verhallen vielleicht ungehört, weil sie zu wenig einladend, zu weltfremd, zu charakterlos sind. Vielleicht gründet das wiederum darin, dass uns selbst zu wenig webende Worte des Glaubens zugetragen werden.

Glaubensworte müssen nach ihrem Ursprung klingen, sonst kommen sie zu schnell abhanden, und so Herzensworte sein.

 

(Zum 3. Sonntag der Osterzeit, Text: Apg 5,27 ff.)

Erschienen in: Kirchenzeitung für das Bistum Aachen, Bonifatiusbote (Fulda), Der Sonntag (Limburg), Glaube und Leben (Mainz), Kirchenbote (Osnabrück), Kirchenzeitung (Hildesheim), Neue Kirchenzeitung (Hamburg), Tag des Herrn (Dresden), Tag des Herrn (Erfurt), Tag des Herrn (Görlitz), Tag des Herrn (Magdeburg).
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