1. Hinführung zur Eucharistiefeier
In den römisch-katholischen Gemeinden und auch in den römisch-katholischen Einrichtungen und Institutionen ist die Feier der Eucharistie von zentraler Bedeutung.
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) bezeichnet die eucharistische Versammlung von Christinnen und Christen als „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (Kirchenkonstitution. Nr. 11).
Die Gläubigen sind gehalten, am ersten Tag der Woche, dem Sonntag, in ihrer Gemeinde die Eucharistie zu feiern. Darüber hinaus besteht die Einladung, an jedem Tag Gottes Wort zu hören und das Mahl zum Gedächtnis Jesu Christi zu feiern.
In der Feier der Eucharistie sind die Gläubigen Hörerinnen und Hörer des Wortes Gottes, das aus den Schriften des Alten und Neuen Testaments vorgetragen wird. Die Auswahl dieser biblischen Texte orientiert sich an der weltweit verbindlichen Leseordnung der römisch – katholischen Kirche, die entfaltet ist in die drei Lesejahre A, B, und C. So wird auf dem „Tisch des Wortes“ das Heilshandeln Gottes an seinem Volk vergegenwärtigt.
Daran anschließend werden zum Mahl die Gaben Brot und Wein auf dem Altar bereitet, um den sich die Gemeinde versammelt als von Jesus Christus selbst Eingeladene. „Christus nahm das Brot und den Kelch, sprach den Lobpreis, brach das Brot und reichte beides seinen Jüngern mit den Worten: Nehmt, esst und trinkt, das ist mein Leib. Tut dies zu meinem Gedächtnis.“[1]